Impressum
Erklärungen gemĂ¤ĂŸ § 5
ProBau Bausanierung
Mario Braun
Pfalzstr. 41
86343 Königsbrunn
Kontakt
Telefon: +49 (0) 163 / 4519410
E-Mail: probaufix@gmx.de
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemĂ¤ĂŸ § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE349958719
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Die nachstehenden AGB haben Vorrang vor abweichenden Bedingungen des Kunden und gelten fĂ¼r alle unsere Aufträge, Rechnungen, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichungen von den AGB´s und der VOB sowie Ergänzungen bedĂ¼rfen der Schriftform.
1. Bei Verträgen mit Privatkunden gilt das BGB als Vertragsgrundlage. Bei Verträgen mit Kunden aus dem Baugewerbe gilt: Grundlage fĂ¼r einen Auftrag bilden unsere Allg.Geschäftsbedingungen, sowie die VOB Teil B + C. Unsere Allg. Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor der VOB Teil B + C.
2. Sollten dem Angebot Abbildungen, Zeichnungen, Abbundpläne etc. beiliegen, gelten diese nur annähernd als maĂŸ genau.
3. Alle Unterlagen, Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen sowie Prospekte, Kataloge, Muster und ähnliches bleiben Eigentum des Auftragnehmers (AN). Jede Verwendung insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der ausdrĂ¼cklichen Zustimmung des Auftragnehmers. Eine auch nur auszugsweise Verwendung der Unterlagen ohne Zustimmung des Auftragnehmers macht schadenersatzpflichtig. Im Falle einer Angebotsabsage sind die Unterlagen der Firma ProBau unverzĂ¼glich zurĂ¼ckzusenden.
4. FĂ¼r Lieferung von Materialien gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt. d.h., die gelieferte und eingebaute Ware ist bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma ProBau.
5. Unsere Angebote sind bezĂ¼glich des Preises, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeiten freibleibend. Aufträge des Arbeitgebers werden fĂ¼r uns erst durch schriftliche oder ausgedruckte Bestätigung (auch Rechnung, oder Lieferschein) verbindlich. An unsere Preise sind wir 30 Tage ab Ausstellungsdatum gebunden. Sollten sich Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche der Zimmerei bzw. Dachdecker oder andere, zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene fĂ¼r Material, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. ohne, dass wir darauf Einfluss haben, verändern, so werden die Preise entsprechend erhöht. Allfällige fĂ¼r die AusfĂ¼hrung eines Auftrages notwendige, von Behörden oder Dritten zu erteilende Genehmigungen sind vom AG zu erwirken, der den AN diesbezĂ¼glich zu informieren und allenfalls schad- und klaglos zu halten hat. Der AN ist nicht verpflichtet, mit den Arbeiten zu beginnen, bevor diese Genehmigungen rechtwirksam erteilt wurden.
6. Der vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermin gilt nur dann als verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die der Firma ProBau nicht zu vertreten hat, unmöglich ist. Bei Zusatzleistungen gegenĂ¼ber dem Bauvertrag verschiebt sich der Fertigstellungstermin um die Zeit der zusätzlichen beauftragten Leistungen. Fehlende Unterlagen, die fĂ¼r die AusfĂ¼hrung der Leistung unumgänglich sind, haben ebenfalls Einfluss auf die Termine.
7. Bei von Witterungsverhältnissen abhängigen Arbeiten erstrecken sich verbindlich vereinbarte AusfĂ¼hrungsfristen und Termine Ă¼berdies in dem AusmaĂŸ, wie die Witterungsverhältnisse die Arbeiten verzögern.
9. Die Gewährleistung beträgt fĂ¼r alle Bauleistungen gemĂ¤ĂŸ VOB/B §13 Abs. 4 drei Jahre. Die Gewährleistung beginnt mit Abnahme oder Ingebrauchnahme der Leistung. Dabei festgestellte Mängel sind unverzĂ¼glich schriftlich bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzĂ¼glich nach ihrer Entdeckung zu rĂ¼gen. Der AG hat der Firma ProBau, oder deren Beauftragten, die Möglichkeit der Mängelbesichtigung und/oder Beseitigung einzuräumen. Geschieht dies wiederum nicht in einer angemessenen Zeit, erlischt der Anspruch auf Mängelbeseitigung.
10. Von der Gewährleistung sind Mängel ausgeschlossen, die von der AG zu vertreten sind (z.B. fremde Beschädigung, Falsche Bedienung, fehlender Holzschutz etc.). Weiterhin sind Mängel durch höhere Gewalt ausgeschlossen (z.B. Blitzschlag, Schäden durch auĂŸergewöhnliche mechanische und chemische EinflĂ¼sse).
11. Ist eine berechtigte Mängelbeseitigung unmöglich, oder nur mit unverhältnismĂ¤ĂŸig hohem Aufwand verbunden, ist eine angemessene Preisminderung zu vereinbaren. DarĂ¼ber hinausgehende SchadensansprĂ¼che der AG sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz, oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, oder seiner ErfĂ¼llungsgehilfen vorliegt.
12. Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur ZurĂ¼ckhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.
13. Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig.
14. Kommt der AG mit der Zahlung in Verzug, so kann die Firma ProBau Verzugszinsen (nach § 288, Abs.1.1 bzw. 2., BGB) in Höhe 5% bzw. 8% Ă¼ber den jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) in Rechnung stellen, jeweils zuzĂ¼glich Umsatzsteuer.
15. Reklamationen verlängern in keinem Fall die Zahlungsfrist. Die anfallenden Mahn- und Inkassospesen sind vom säumigen Zahler zu tragen.
16. Vor Ausgleich fälliger Rechnungsbeträge ist der AN zu keinen weiteren Leistungen verpflichtet.
17. Vertrags- und ErfĂ¼llungsort ist Königsbrunn, auch wenn das Bauvorhaben auf einem anderen Ort zu erfolgen hat. Als Gerichtstand fĂ¼r alle sich zwischen der Firma ProBau und dem AG ergebenden Streitigkeiten wird das fĂ¼r unseren Sitz in Königsbrunn örtlich zuständige Gericht in Augsburg vereinbart.
18. Es gilt deutsches Recht. Soweit einzelne Bestimmungen der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz, oder teilweise unwirksam sein sollten, wird die Wirksamkeit des Vertrages sowie der Ă¼brigen Bestimmungen hiervon nicht berĂ¼hrt.
Bereitstellung bester Dienstleistungen seit 2010